Die Programmleitung trägt die Gesamtverantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung des Maßnahme-Programms POP TO GO für den Bundesverband Popularmusik e.V.. Darüber hinaus ist sie insbesondere zuständig für die interne Kommunikation zwischen dem Bundesverband und seinen Regionalprojektpartnern die als Landesvertretungen fungieren.
Die Programmleitung hat zur bestmöglichen Programmdurchführung insbesondere die Projektleitung und die Administration an die Regiestelle übertragen, wird von dieser regelmäßig zum Projektstand informiert und trifft daraufhin weiterführende Entscheidungen zum künftigen Projektverlauf.
Die Programmleitung ist verantwortlich für die Durchführung und Leitung der internen Jury-Stizungen zur Bestätigung der eingereichten Maßnahme-Planungen vor Durchführungsbeginn und vor der Mittelfreigabe.
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